AGB

§1 Anmeldung / Zulassung

Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem Lehrgang der Jagdschule-Wildbrestchütz teilnehmen zu wollen. Die Jagdschule ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung anzunehmen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges teilnehmen können, kann die Jagdschule Anmeldungen ablehnen oder auf Folgekurse verweisen. Beides erfolgt schriftlich und unverzüglich nach Eingang der Anmeldung.

§2 Kosten / Bezahlung / Rücktritt / Haftung

Der Komplettpreis für den jeweiligen Kurs ist in zwei Raten wie folgt zur Zahlung fällig: Die erste Rate in Höhe von 50 % des Komplettpreises ist mit Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung durch die Jagdschule zur Zahlung fällig. Die 2. Rate über den Restbetrag des Komplettpreises ist bis spätestens einen Monat vor Beginn des Lehrgangs auf das Konto der Jagdschule zu überweisen.

Im Komplettpreis sind Unterbringungs- und Verpflegungskosten nicht enthalten. Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurück erstattet. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachter Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachter Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläser und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

Ist dem Teilnehmer eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und weist er der Schule den wichtigen Grund nach, erlässt ihm die Schule 50% der Lehrgangsgebühr, wenn der Teilnehmer dies bis spätestens 30 Tage vor Lehrgangsbeginn der Schule per Einschreiben / Rückschein mitgeteilt hat. Entstehen die Rücktrittsgründe innerhalb der 30 Tage vor Lehrgangsbeginn findet keine Rückerstattung statt. Der Teilnehmer hat aber die Möglichkeit an einem späteren Lehrgang teilzunehmen.

Im Übrigen sind ordentliche und außerordentliche Kündigungen des Lehrganges aufgrund der Dauer und Struktur unserer Lehrgänge ausgeschlossen. Dem Teilnehmer bleibt vor Lehrgangsbeginn nachgelassen, eine Ersatzperson zu benennen, die den Teilnehmer intern entschädigt und die an dem Kurs teilnimmt. Die Ersatzperson muss die AGB der Schule ebenfalls akzeptieren. Falls es Reiserücktrittsversicherer gibt, die auch dieses Risiko absichern, empfiehlt die Schule den Abschluss eines solchen Versicherungs- vertrages.

§3 Pflichten

Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit sowohl mit der Jagdschule, als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht, da ansonsten die Vergünstigungen für die Wiederholungsprüfung oder die Lehrgangsgebührenerstattung ohne Kostenpauschale entfallen. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass eine Teilnahme an der kursgebührbefreiten Wiederholungsprüfung (siehe Ziffer 4) nur möglich ist, wenn er komplett an der Kompaktwoche des nachfolgenden Kurses einschließlich Schießstandbesuch vor der erneuten Prüfung teilgenommen hat. Im Einzelfall entscheidet die Schule, ob der Teilnehmer inzwischen die Leistungsanforderungen zur Jägerprüfung erfüllt. Dies teilt sie dem Schüler spätestens am Schießstandbesuch, bzw dem letzten Tag des Kompaktkurses vor der Prüfung mit.

Die Jagdschule behält sich das Recht vor bei nicht erfüllten Leistungsanforderungen zur Jägerprüfung oder Nichteilnahme an der Kompaktwoche inkl. Schießstandbesuch ihren Namen als Ausbildungsstätte bei der Prüfungsanmeldung nicht zur Verfügung zu stellen.

Beim Schießstandbesuch gilt insbesondere:

  • Ausgegebene Munition ist kein Souvenir, die ausgegebene Munition auf dem Schießgelände ist ausschließlich zum Übungsschießen gedacht, eine persönliche Aneignung ist verboten und strafbar.
  • Die Schulungswaffen sind mit äußerster Sorgfalt zu behandeln.
  • Den Anweisungen des Schießleiters und allen Schießausbildern sowie den Standaufsichten ist zwingend Folge zu leisten.

§4 Nicht Bestehen einzelner Prüfungsbausteine

Bei Nichtbestehen einzelner oder mehrerer Prüfungsteile kann der/die Betroffene einmal den Lehrgang in Form der Teilnahme am kompaktkursteil des nachfolgenden Kurses oder bei Nichtbestehen der Schießprüfung in Form der Teilnahme am Übungsschießen kostenfrei wiederholen, den nächsten Prüfungstermin der Jagdschule wahrnehmen und die nicht bestandenen Teile der Jägerprüfung erneut ablegen. Alternativ wird die Lehrgangsgebühr ohne Kostenpausschale zurückerstattet. (Geld-zurück-Garantie). Dies ist der Jagdschule binnen einer Woche nach dem nichtbestandenen Prüfungsteil per Einschreiben / Rückschein schriftlich anzuzeigen.

Kosten für Kursgebühren entstehen nicht, zu entrichten sind lediglich die weitere Sachkostenpauschale in Höhe von 100,00 €, bei nicht bestandener Schiessprüfung eine Munitions – und Standpauschale von 300,00 €, sowie die weiteren Prüfungsgebühren des Landesjagdverbandes. Ausnahmsweise kann die Schule den Teilnehmer statt auf den unmittelbar nachfolgenden Kurs auch auf andere Kurse innerhalb eines Jahres nach freiem Ermessen verweisen. Der Teilnehmer stimmt bereits jetzt insoweit zu.

Diese besonderen Konditionen können nur einmal in Anspruch genommen werden. Das Angebot der kostenlosen Wiederholungsausbildung gilt auch für einen Teilnehmer, der auf Grund seiner schlechten Leistungen und auf Anraten der Jagdschule nicht an der Jägerprüfung teilgenommen hat.

§5 Bild und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer vom weiteren Unterricht entschädigungslos ausschließen. Urheber – oder Bildrechte behalten wir uns vor.

Es werden, wenn gewünscht in jedem Kurs genügend Bild- und Tonaufnahmen gemacht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

§6 Datenschutz

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert und im jagdlichen Zusammenhang weitergegeben werden. Dies beinhaltet auch eine Kursinfoliste mit den Anmeldedaten aller Kursteilnehmer. Ebenso stimmt er zu, dass im Zuge des Jagdkurses entstandene Bildaufnahmen von ihm durch die Jagdschule verwertet werden können.